Sportärztliche Untersuchung bei Wettkämpfen

Die sportärztliche Untersuchung, das sogenannte Gesundheitszeugnis, gehört seit langem zu den zwingenden Voraussetzungen für die Startberechtigung im leichtathletischen Wettkampfbetrieb. Ob die Sportlerinnen und Sportler aber tatsächlich bei ihrem Hausarzt einen Routinecheck ihrer sportärztlichen Tauglichkeit absolviert haben, weiß niemand. Deswegen führt der BLV ab 2020 stichprobenartige Kontrolle ein.

Der ein oder andere mag jetzt denken: „Schon wieder so eine Schikane!“ oder: „Auch das noch!“. Aber es geht hier mitnichten um Schikane. Es geht um die Gesundheit aller Athleten, egal ob Aktive, Senioren oder Jugendliche! Zum Artikel

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