Laufen im Lockdown – Was ist erlaubt?

Coburg. Ab dem 12. Januar 2021 gelten für die die Stadt und den Landkreis Coburg folgende neue Corona-Maßnahmen:

Im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen ist Sport (Laufen) und Bewegung an der frischen Luft alleine, mit dem eigenen Haushalt und/oder einer weiteren Person möglich. Dies bedeutet maximal 1 Haushalt und 1 weitere Person sowie deren Kinder bis 3 Jahre.

Aufgrund der derzeit hohen Inzidenzwerte gilt für Coburg Stadt und Land die 15-Kilometer-Regel. Diese besagt, dass touristische Ausflüge nur in einem Umkreis von 15 Kilometern um die die jeweilige Gemeindegrenze erlaubt sind. Dazu zählt auch Sport!

Bleibt trotzdem weiter aktiv!

Stand: 12. Januar 2021

Verhaltensregeln der Stadt Coburg

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Hoffentlich kann es bald wieder losgehen!